Finanzierung von Altbauten

Welche Förderungen gibt es?

Die Entscheidung, einen Altbau zu finanzieren, ist eine tiefgreifende Verbindung aus Vernunft und Emotion. Altbauten sind nicht nur Immobilien; sie sind lebendige Geschichtsbücher, gefüllt mit den Erzählungen der Vergangenheit. Die Finanzierung eines Altbaus bedeutet nicht nur, in das Gebäude selbst zu investieren, sondern auch in das kulturelle Erbe und die Identität eines Ortes. Die Baufinanzierung für Altbauten erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. 
Finanzierung von Altbauten

Kredit beantragen: Der Weg zur Finanzierung

Die Beantragung eines Kredits für die Finanzierung eines Altbaus folgt im Wesentlichen den Schritten eines herkömmlichen Immobilienkreditantrags. Zunächst ist eine genaue Kalkulation der benötigten Finanzierungssumme notwendig, unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten und möglicher Sanierungsmaßnahmen. Anschließend erfolgt die Auswahl des passenden Kreditmodells und die Prüfung der Bonität durch die Bank.

Es ist ratsam, bereits im Vorfeld alle relevanten Unterlagen wie Einkommensnachweise, Grundbuchauszüge und Baupläne zusammenzustellen, um den Kreditantragsprozess zu beschleunigen. Die Beantragung eines Kredits kann direkt bei einer Bank oder über spezialisierte Baufinanzierungsberater erfolgen. Es ist wichtig, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die besten Konditionen für die Finanzierung des Altbauprojekts zu erhalten.

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Quelle: Stefan Steinbauer von Unsplash

BAFA-Förderung: Energieeffizienz im Fokus

Die BAFA bietet großzügige Fördermittel für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Altbauten. Dazu gehören der Einbau effizienter Heizsysteme, die Dämmung von Wänden und Dächern sowie die Erneuerung von Fenstern. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert nicht nur die Sanierung, sondern macht sie auch ökologisch nachhaltiger.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen mögliche Förderprogramme für Ihren Altbau:

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zu den geförderten Einzelmaßnahmen zählen unter anderem die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung oder Optimierung von Lüftungsanlagen, der Austausch von ineffizienten Heizungsanlagen sowie die Installation von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Energieeffizienz von bestehenden Wohngebäuden zu steigern und tragen somit zu einer nachhaltigen Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor bei. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist abhängig von der Art der durchgeführten Maßnahmen sowie von der erreichten Energieeffizienzsteigerung.

Steuerliche Förderung energetischer Gebäude

Die Förderung erfolgt in Form von steuerlichen Anreizen. Steuerpflichtige können einen Teil der Kosten für die durchgeführten Maßnahmen steuerlich geltend machen, wodurch ihre Steuerlast reduziert wird. Die steuerliche Förderung beträgt dabei 20 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einer maximalen Förderhöhe von 40.000 Euro pro Wohnobjekt. Diese Förderung kann über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt werden.

Um von der steuerlichen Förderung zu profitieren, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt sein. Zudem muss die Durchführung der Maßnahmen von einem Fachunternehmen erfolgen. 

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, wobei der Tilgungszuschuss bis zu 5% beträgt. Die maximale Förderung beläuft sich auf 120.000 € pro Wohneinheit. Bei Neubauten kommt zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten eine separate Zinsvergünstigung hinzu. Bei Komplettsanierungen kann der Tilgungszuschuss zwischen 5% und 20% liegen, wodurch ein maximaler Fördersatz von 25-45% erreicht werden kann, inklusive der Zinsvergünstigung.

weitere Informationen zur BAFA finden Sie hier

Foerderfaehige Massnahmen BAFAKfW

Liste der Förderfähigen Einzelmaßnahmen

Quelle: BAFA

Die Neue Förderung für den Heizungstausch: Eine Zusammenfassung

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes bringt eine verbindliche Regelung: Ab 2028 müssen mindestens 65% erneuerbare Energien in neuen Heizungen genutzt werden. Dies fördert die Wärmewende und stärkt Klimaschutz, Energiesicherheit und Verbraucherschutz. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Haushalte beim Umstieg auf erneuerbare Heizungen.

Eckpunkte der neuen Förderung:

  1. Grundförderung (30%): Einbau neuer Heizungen auf erneuerbarer Basis mit Zusatzboni für Wärmepumpen und Biomasseheizungen.

  2. Klimageschwindigkeits-Bonus (20%): Frühzeitiger Austausch alter, ineffizienter Heizungen mit abnehmendem Bonus nach 2028.

  3. Einkommensabhängiger Bonus (bis zu 30%): Für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro Haushaltseinkommen.

  4. Maximalförderung (bis zu 70%): Kombination der Boni für private Selbstnutzer.

  5. Kostenentlastung für Vermieter (30%): Grundförderung mit Zusatzoptionen, Mietpreissteigerungen durch Förderung begrenzt.

  6. Maximal förderfähige Ausgaben: 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, mit Staffelung für Mehrparteienhäuser und Grenzen für Nichtwohngebäude.

Weitere Eckpunkte:

  1. Effizienz-Einzelmaßnahmen: Zuschüsse bis zu 20% für Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, kombinierbar mit Heizungsförderung.

  2. Ergänzungskredit (bis zu 120.000 Euro): Zinsverbilligter Kredit für private Selbstnutzer, auch für Nichtwohngebäude.

  3. Antragstellung: Heizungsförderung bei der KfW, Effizienzmaßnahmen beim BAFA. Technische Antragstellung ab 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer.

  4. Übergangsregelung: Heizungstausch kann vorzeitig beauftragt werden, Förderantrag bis 31. August 2024 nachgereicht werden.

Die neue Förderung ermöglicht eine umfassende Unterstützung für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen, fördert die Wärmewende und sorgt für eine nachhaltige, klimafreundliche Gebäudeenergie.

ausführliche Informationen finden Sie hier

KfW-Bank: Finanzielle Unterstützung für verschiedene Sanierungsmaßnahmen

Die KfW-Bank bietet verschiedene Förderprogramme für die Sanierung von Altbauten. Dazu gehören zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen, barrierefreie Umbauten und den Erhalt denkmalgeschützter Bausubstanz. Diese Förderungen erleichtern nicht nur den Zugang zu finanziellen Mitteln, sondern tragen auch dazu bei, dass historische Gebäude zeitgemäß und nachhaltig erhalten werden.

Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung 2024

„Am 29.12.2023 wurde die reformierte Förder­richtlinie „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen“ im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten. Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen, können voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Dafür steht ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zins­günstiger Ergänzungs­kredit für energetische Einzel­maßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungs­kredit ist nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung und/oder einem Zuwendungs­bescheid des Bundes­amtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) für energetische Einzel­maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungs­kredits ist nicht möglich.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienz­haus bleiben erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Heizungsförderung sowie der Webseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).“

Quelle: KfW Bank

Der „Wohngebäude Kredit 261“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Förderkredit 261 eine finanzielle Unterstützung für die energetische Sanierung von Immobilien und den Kauf von Effizienzhäusern. Die wichtigsten Eckpunkte dieses Förderprogramms sind:

  • Niedriger Zinssatz ab 0,24%: Der Förderkredit zeichnet sich durch einen äußerst günstigen Zinssatz ab 0,24% effektivem Jahreszins aus, sowohl für Sanierungs- als auch für Kaufvorhaben.

  • Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit: Bei Sanierungen mit dem Ziel, ein Effizienzhaus zu schaffen, kann der Kreditbetrag großzügig bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit betragen.

  • Attraktive Tilgungszuschüsse von 5% bis 45%: Die Förderung bietet die Möglichkeit, weniger zurückzuzahlen, indem Tilgungszuschüsse in einem Bereich von 5% bis 45% gewährt werden.

  • Zusätzliche Förderung für Baubegleitung: Neben dem Grundprogramm besteht die Option auf eine zusätzliche Förderung, beispielsweise für professionelle Baubegleitung.

Höhe der Förderung:

Die Höhe des Kreditbetrags hängt von der Energieeffizienz und den förderfähigen Kosten der Immobiliensanierung ab. Erreicht die Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser, gewährt die Förderung einen Kreditbetrag von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Immobilien, die zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erfüllen, steigt der maximale Kreditbetrag sogar auf 150.000 Euro je Wohneinheit.

Ein besonderes Highlight ist der Tilgungszuschuss als Finanzierungsinstrument. Dieser reduziert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit, wodurch nicht der gesamte Kreditbetrag zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Tilgungszuschusses steigt entsprechend der verbesserten Effizienzhaus-Stufe der sanierten Immobilie. Die Förderung schafft somit finanzielle Anreize für eine energetische Sanierung und belohnt besonders energieeffiziente Maßnahmen.

Extrazuschüsse:

Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB), also Gebäude unter den 25% der energetisch schlechtesten in Deutschland, erhalten Sie einen Extra-Tilgungszuschuss von 10%. Bei einer seriellen Sanierung mit vorgefertigten Produkten für Fassaden- oder Dachsanierung gibt es sogar einen Extra-Tilgungszuschuss von 15%. Diese Zusatzanreize fördern innovative und effiziente Sanierungslösungen. Der KfW-Kredit 261 ist somit eine umfassende finanzielle Unterstützung für eine nachhaltige und energieeffiziente Immobilienentwicklung.

weitere Informationen zum Kredit 261 finden Sie hier

Die „Erneuerbare-Energien-Klasse“

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde eine neue Kategorie neben den Effizienzhaus-Stufen eingeführt – die Erneuerbare-Energien-Klasse. Diese Klasse ermöglicht eine erhöhte Förderung, wenn mindestens 55% des Energiebedarfs des Gebäudes durch eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien gedeckt werden.

Zusätzlich qualifiziert Sie für die erweiterte Förderung, wenn mindestens 55% des Energiebedarfs des Hauses durch unvermeidbare Abwärme teilweise oder vollständig abgedeckt werden. Diese Neuerung unterstreicht das Engagement für nachhaltige Energiequellen und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen von Gebäudesanierungen und -neubauten.

Energetische Sanierung bei Baudenkmalen

Die Sanierung denkmalgeschützter Häuser ist nicht nur eine ästhetische Aufwertung, sondern ermöglicht auch Energieeinsparungen und Heizkostensenkungen. Aufgrund von Denkmalschutzauflagen erfordert die Sanierung jedoch eine behutsame Vorgehensweise, insbesondere hinsichtlich der Erhaltung historischer Gebäudefassaden. Für Baudenkmale und Wohngebäude mit dem Status „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ gelten vereinfachte Förderbedingungen.

Um die notwendigen Genehmigungen, sinnvollen Maßnahmen und deren optimale Umsetzung zu erfahren, empfiehlt sich die Beratung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten mit spezieller Qualifikation im Denkmalschutz. Alle zugelassenen Experten sind in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt. Die Suche nach „Effizienzhaus Denkmal“ in der Suchfunktion führt Sie zu qualifizierten Fachleuten.

Der Begriff „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ ist rechtlich unbestimmt. Daher ist es ratsam, sich bei Ihrer Kommune, sei es der Denkmalbehörde, dem Stadtplanungsamt oder Bauamt, zu erkundigen, ob Ihre Immobilie beispielsweise in einem Sanierungs- oder Erhaltungsgebiet liegt oder den Schutzbereich einer Altstadtsatzung berührt. Bei der Zugehörigkeit zu örtlich besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist eine Bestätigung durch die Kommune für die Förderung erforderlich.

Für die Effizienzhaus-Stufe Denkmal gilt eine maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarfsgrenze von 160 % im Vergleich zu einem Referenzgebäude gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Einige Einzelmaßnahmen unterliegen ebenfalls speziellen technischen Mindestanforderungen, beispielsweise für Außenwände und Fenster. Die Förderung bietet somit eine ausgewogene Unterstützung für die energetische Sanierung von Baudenkmalen unter Berücksichtigung ihrer historischen Bedeutung.

Tilgunszuschuss KfW Programm 261

Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe für die KfW Förderung 261

Quelle: KfW

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